WEG-Verwaltung - Mietverwaltung - Makler Kaution eines Mieters, wann kann der Vermieter zugreifen? Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen bzw. in Anspruch nehmen, wenn die Ansprüche unstrittig oder rechtmäßig festgestellt werden. Wichtig hierbei ist, nach dem beendeten Mietverhältnis. Helfen kann in der Praxis dabei, dass ein genaues Übergabeprotokoll zum Einzug und Auszug der Wohnung vorhanden sein sollte. Vermieter und Mieter den Übergabezustand dokumentieren und unterzeichnen. Fotos vom Zustand der Wohnung sind in unseren Augen ebenfalls wichtig. Eine Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen gibt es allerdings nicht. |
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